[ Auszug: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung
nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche
Zeit durc ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]